Hier finden Sie nun endlich den heiß ersehnten
Beitrittsantrag der RGE. |
Den ausgefüllten Beitrittsantrag senden Sie bitte an: Rudergesellschaft Eberbach 1899 e.V. |
Mitgliedsbeiträge
Der Beitragssatz für ausübende Mitglieder (erwachsene Aktive) dient als Leitbeitrag für alle anderen Beiträge. Diese sind über Faktoren mit dem Leitbeitrag mathematisch verknüpft. Die aktuellen Jahresbeiträge ergeben sich wie folgt:
gültig
ab 01.04.2016 |
||
Regelbeitrag |
Angehörige |
|
ausübende
Mitglieder (aktiv)
ab 18 J |
€
240,00 |
€ 120,00 |
Kinder
bis 9 Jahre |
beitragsfrei |
beitragsfrei |
Jungen / Mädchen 10 bis 13 J. |
€
72,00 |
€
48,00 |
Junior / Juniorin 14 bis 17 J. |
€
120,00 |
€
72,00 |
fördernde
Mitglieder (passiv) |
€
88,00 |
nicht
mögl. |
auswärtige
Mitglieder |
€
44,00 |
nicht
mögl. |
Angehörigenbeitrag
Der früher mögliche Familienbeitrag ist entfallen und durch einen Angehörigenbeitrag ersetzt.
Angehörige zahlen die Hälfte des Regelbeitrags. Der Angehörigenbeitrag gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften und deren zum Haushalt gehörenden Kinder. Er gilt auch für Geschwister, wenn das älteste Kind den Regelbeitrag seiner Altersgruppe zahlt, ohne dass die Eltern die ausübende Mitgliedschaft erwerben müssen.
Fristen für Umschreibungen (Änderung des Mitgliedstatus)
Umschreibungen
Für Umschreibungsanträge in fördernde oder auswärtige Mitgliedschaft (oder umgekehrt in ausübende Mitgliedschaft) sind gemäß der Satzung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu stellen. Die Anträge sind in Schriftform an den 1. Vorsitzenden zu richten.
Beitragsermäßigung während der Ausbildung
Ausübende Mitglieder, die noch in Ausbildung sind oder die Wehr- bzw. Wehrersatzdienst leisten, zahlen auch künftig auf Antrag wie bisher nur den Junior/-innen Beitrag. Gehören sie noch zum Haushalt der Eltern, zahlen sie den Angehörigen-Beitrag für Junior/-innen. Der Antrag ist schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen und gilt dann für zwei Jahre. Bei unveränderter Sachlage kann der Antrag bis zum Erwerbseintritt wiederholt werden. Jeder Antrag gilt dann für jeweils weitere zwei Jahre.
Zahlungsweise
Beiträge sind im Voraus fällig und können vierteljährlich, halbjährig oder auf einmal gezahlt werden. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihren Dauerauftrag abzuändern. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, brauchen Sie sich um die rechtzeitige Zahlung nicht mehr zu kümmern. Für Rückfragen stehen unsere Vorstandsmitglieder gerne zur Verfügung.